Fristlose Kündigung durch Arbeitgeber

Im Arbeitsrecht haben Arbeitgeber verschiedene Möglichkeiten, das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers zu beenden. Dazu gehört die fristlose Kündigung. Der folgende Ratgeber erläutert, was sich dahinter verbirgt und in welchen Fällen sie rechtens ist. Zudem kommen Tipps, was in einer fristlosen Kündigung enthalten sein muss, welche Formalien es zu beachten gibt, wie die Zustellung der Kündigung am besten erfolgt, um Fallstricke zu vermeiden und warum es sinnvoll ist, eine Mustervorlage zu nutzen.

 








Beschreibung

Was ist eine fristlose Kündigung?

Bei der fristgerechten Kündigung endet das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers nicht sofort, sondern zum bestimmten Termin entsprechend der Kündigungsfrist. Bei der fristlosen Kündigung hingegen ist es mit dem Ablauf des Tages, an welchem der Arbeitnehmer die Kündigung erhält, also sofort beendet, ohne dass eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Der Grund ist, dass eine fristlose Kündigung meistens mit erheblichen Konflikten einhergeht, die eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber unzumutbar machen. Meist handelt es sich um verhaltensbedingte wichtige Gründe. Damit die fristlose Kündigung, bei der es sich um eine außerordentliche Kündigung handelt, wirksam ist, müssen jedoch einige Voraussetzungen vorliegen.

Fristlose Kündigung – welche wichtigen Gründe rechtfertigen sie?

Das Gesetz schreibt vor, dass die fristlose Kündigung nur rechtens ist, wenn wichtige bzw. gravierende Gründe vorliegen, aufgrund derer dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Der Verstoß gegen die vertraglichen Pflichten muss schwerwiegend sein und das Arbeitsverhältnis auch zukünftig konkret beeinträchtigt werden. Dabei ist eine Einzelfall-Prüfung notwendig. Die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Interessenabwägung müssen gewahrt sein. Folgende Verstöße können eine fristlose Kündigung des Mitarbeiters zur Folge haben:

  • Der Arbeitnehmer besitzt nicht mehr die Fähigkeit, seinen Beruf so auszuüben, wie es notwendig ist. Dann kann der Arbeitgeber ihn fristlos entlassen. Hierfür gibt es viele Gründe, beispielsweise wenn einem LKW-Fahrer der Führerschein entzogen wird oder der Mitarbeiter eine Haftstrafe antritt. Arbeitnehmer können nicht erwarten, dass ihnen in diesen Momenten die Stelle so lange frei gehalten wird. Eine unverschuldete Verhinderung des Arbeitnehmers bezüglich der Arbeitsleistung rechtfertigt nie eine fristlose Kündigung.
  • Ein weiterer Grund, der eine fristlose Entlassung zulässig machen kann, ist, wenn der Mitarbeiter regelmäßig zu spät zur Arbeit erscheint, die Arbeit verweigert oder Anweisungen vorsätzlich missachtet.
  • Bei Diebstählen, Körperverletzungen, Sachbeschädigungen, rassistischen Äußerungen, schwerwiegenden Beleidigungen oder Mobbingvorfällen, die den Betriebsfrieden stören, ist das Risiko für eine fristlose Kündigung ebenso vorhanden. Das gleiche gilt bei Betriebsspionage, denn Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, Betriebsgeheimnisse zu wahren, Ruf- oder Geschäftsschädigung, einem Vortäuschen von Krankheit und sexueller Belästigung.

Der Pflichtverstoß muss schuldhaft, also vorsätzlich oder fahrlässig begangen worden sein. Einige Gründe wie die Beleidigung oder verspätetes Erscheinen am Arbeitsplatz bedürfen vor dem Aussprechen der Kündigung einer Abmahnung. Dem Arbeitnehmer muss klar sein, dass sein Verhalten eine Kündigung zur Folge haben kann. Es ist wichtig, dass bezüglich der zukünftigen Zusammenarbeit kein milderes Mittel wie eine Abmahnung, Versetzung oder Änderungskündigung möglich ist. Dies wird als negative Prognose bezeichnet. Arbeitgeber sollten bedenken, dass auch beim dringenden Verdacht eines Pflichtverstoßes eine fristlose Kündigung oftmals zulässig ist. In diesem Fall handelt es sich um eine Verdachtskündigung.

Achtung: Frist einhalten!

Der Arbeitgeber muss rasch reagieren, damit eine fristlose Kündigung wirksam ist. Nach einem schwerwiegenden Vorfall, der die fristlose Kündigung zur Folge haben kann, hat er in kleinen Firmen in der Regel nur maximal drei Arbeitstage Zeit, sich zu entscheiden. In größeren Unternehmen ist die Frist mit rund 14 Tagen etwas länger. Ein taktisches „Aufbewahren“ des Kündigungsgrundes für später ist nicht gestattet. Nach verstrichener Frist darf der Arbeitgeber dem Mitarbeiter lediglich eine ordentliche Kündigung aussprechen, selbst dann, wenn der Grund die außerordentliche Entlassung rechtfertigen würde.

Fristlose Kündigung – worauf müssen Arbeitgeber sonst noch achten?

Bevor die fristlose Kündigung ausgesprochen wird, muss sie beim Betriebsrat vorgelegt werden, falls es in der Firma einen gibt. Dieser hat drei Tage Zeit, um Einwände vorzubringen. Entsprechende Verfahren enden häufig im Vergleich, denn Arbeitnehmer werden aufgrund der persönlichen Situation geschützt. Hierbei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, beispielsweise das Alter des Mitarbeiters, die Betriebszugehörigkeit und ob er innerhalb des Arbeitsverhältnisses bereits negativ aufgefallen ist. Daher macht es Sinn, vorsorglich eine ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers zum nächstmöglichen Termin mit zu integrieren. Wichtig ist zu wissen, dass das Gesetz nicht verlangt, dass Arbeitgeber dem Mitarbeiter die Kündigungsgründe schriftlich mitteilen müssen. Fragt der Gekündigte danach, können sich Arbeitgeber immer noch beraten lassen. Da sie die Beweislast tragen, ist eine exakte Dokumentation sehr wichtig.

Mustervorlage nutzen

Die fristlose Kündigung muss schriftlich erfolgen und von einer berechtigten Person unterschrieben werden. Folgende Inhalte dürfen nicht fehlen: Der Name und die Adresse, sowohl des Unternehmens als auch Mitarbeiters, und der Kündigungstermin, der in diesem Fall fristlos ist. Arbeitgeber sollten eine Mustervorlage nutzen, die zum Download bereit steht. Hier müssen lediglich die individuellen und persönlichen Daten ergänzt werden. In der Praxis werden erfahrungsgemäß Kündigungsschutzprozesse aufgrund einer außerordentlichen Kündigung viel häufiger vom Unternehmer verloren als vom Arbeitnehmer. Daher ist es wichtig, Formfehler zu vermeiden und die genannten Tipps zu beachten. Die Mustervorlage muss einfach ausgefüllt und abgeschickt werden und dann liegt eine rechtssichere Kündigung vor.

Zusammenfassung

Die Gründe müssen bei einer fristlosen Kündigung gravierender sein als bei einer ordentlichen Kündigung. Der Verstoß ist bei einer Rechtsmäßigkeit sehr schwerwiegend, sodass es dem Arbeitgeber nicht zuzumuten ist, dass er das Arbeitsverhältnis fortsetzt. Bei der fristlosen Kündigung muss darauf geachtet werden, dass sie innerhalb von zwei Wochen nach Eintreten des Vorfalls dem Mitarbeiter erklärt wird. Es existiert ein Muster, das als kostenloser Download angeboten wird und dabei hilft, Formfehler zu vermeiden.