Mobilfunkvertrag

MobilfunkvertragMobilfunkverträge für das Smartphone kündigen

Aufgrund der Notwendigkeit von mobilem Internet werden zum Kauf von Smartphones meist auch passende Verträge hierfür abgeschlossen. Wird das Smartphone separat gekauft, kann aber natürlich auch der bestehende Vertrag beim Anbieter für das neue Handy genutzt werden. Die Kündigung muss dann vollzogen werden, wenn Sie einen neuen Anbieter wünschen oder den Vertrag aus anderen Gründen auflösen möchten.

Gründe für die Kündigung vom Smartphonevertrag

Der Vertrag für das Smartphone kann aus verschiedenen Gründen gekündigt werden. Meist wird eine Kündigung vollzogen, wenn man mit den Leistungen des Anbieters nicht mehr zufrieden ist oder ein besseres Angebot von einem anderen Anbieter gefunden hat. Wird der Vertrag innerhalb eines Anbieters gewechselt, muss dieser meist nur gekündigt werden, wenn der neue Vertrag preislich unter den Bedingungen des alten Tarifes liegt. Wird ein teurerer Vertrag abgeschlossen, erlauben Anbieter üblicherweise das sofortige Upgrade der Tarifbedingungen, wobei die Vertragslaufzeit in diesem Fall wieder neu beginnt.

Verträge bei den einzelnen Anbietern kündigen

Die Mobilfunkverträge unterscheiden sich zwischen den großen Anbietern kaum. Sowohl O2 als auch Vodafone und T-Mobile bieten ihre eigenen Verträge mit einer Laufzeit von 24 Monaten an. Die Ausnahme bilden bestimmte Tarife, die ohne eine Mindestvertragslaufzeit auskommen. Bei diesen Tarifen können Sie die Kündigung fristgerecht zum nächsten Monat vollziehen, Verträge mit einer Laufzeit von 24 Monaten müssen jedoch drei Monate vor Ablauf des Vertrages gekündigt werden. Vor der Kündigung sollten Sie sich daher informieren, welche Art Vertrag Sie besitzen und wie sich die Kündigungsfrist bei diesem gestaltet. Mobilfunkverträge verlängern sich, wenn sie an eine Mindestvertragslaufzeit gekoppelt sind, zudem immer um weitere 12 beziehungsweise 24 Monate. Die Kündigungsfrist bleibt in diesem Fall zumeist bei den branchentypischen drei Monaten.

Eine Kündigung muss zudem schriftlich vollzogen werden. Immer mehr Anbieter lassen hier mittlerweile auch E-Mails zu, die Bestätigung erhalten Sie bei dieser Form der Kündigung entweder im Briefformat oder ebenfalls via Mail. In jedem Fall sollten Sie den Anbieter bei der Kündigung auffordern, Ihnen diese zu bestätigen. Das Kündigungsschreiben muss unter anderem den Zeitpunkt enthalten, zu welchem Sie kündigen möchten, aber auch Ihre persönlichen Daten und die Kunden- beziehungsweise Vertragsnummer beim Anbieter. Wenn Sie einen Vertrag doch noch nutzen möchten, können Sie die Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist auch wieder zurücknehmen. Dieses Vorgehen wird gern als Verhandlungsmittel für bessere Konditionen eingesetzt, da sich viele Anbieter nach der Kündigung mit dem Kunden in Verbindung setzen und diesem verbesserte Tarifleistungen als Argument anbieten.

Verträge ohne Mindestvertragslaufzeit kündigen

Anbieter wie 1&1 und O2 führen auch Tarife ohne eine Mindestvertragslaufzeit in ihrem eigenen Sortiment. Diese verlängern sich Monat für Monat, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Die Frist beläuft sich auf einen Monat vor der nächsten Verlängerung. Derartige Verträge bieten dem Kunden mehr Flexibilität, da er sich nicht so lang an einen bestimmten Anbieter bindet, dafür sind die Konditionen in aller Regel schlechter, als bei einem Vertrag mit 12 Monaten oder 24 Monaten Laufzeit. Nutzen Sie lediglich eine Prepaid-Karte für Ihr Smartphone statt einem Vertrag, muss diese nie gekündigt werden, da Sie keinen direkten Vertrag eingehen, sondern die Karte nur nach Bedarf mit Guthaben aufladen.