TV-Abonnement

TV-AbonnementZahlungspflichtige Abonnements bei Anbietern, wie zum Beispiel Sky, verursachen hohe monatliche Kosten. Kunden, die aus finanziellen oder auch aus anderen persönlichen Gründen kündigen möchten, müssen dabei einiges beachten. Jede Art von Abonnement hat eine gewisse Laufzeit und läuft in der Regel mindestens 12 Monate lang. Vorher kann der Service nicht gekündigt werden. Spricht weder der Kunde noch der Anbieter selber eine Kündigung aus, so verlängert sich das Abonnement um ein weiteres Jahr. Dies ist natürlich sehr ärgerlich für Kunden, die das Angebot nicht mehr nutzen möchten. Aus diesem Grund muss eine Kündigung auf jeden Fall fristgerecht und natürlich auch formgerecht erfolgen. Es ist leider kein Einzelfall, dass Kunden nicht an die Kündigungsfrist gedacht haben und sich ihr Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert hat.

Worauf die Kunden bei einer Kündigung achten müssen

Eine Kündigung muss auf jeden Fall schriftlich, entweder per Brief oder auch per Fax erfolgen. Je nach Anbieter ist zusätzlich auch eine Kündigung via Internet möglich. Sind sich die Kunden nicht sicher, ob sie auch online kündigen können, so sollten Sie immer zur Sicherheit schriftlich kündigen. Die Kündigungsfristen hängen vom jeweiligen Anbieter ab und müssen auf jeden Fall beachtet werden. Als Erstes sollten die Kunden Ihre Vertragsunterlagen ausführlich begutachten und im Zweifelsfall die Webseite des Anbieters besuchen. Dort finden sich in der Regel alle wichtigen Fristen. Beim Anbieter Sky können sich die Fristen auch von Kunde zu Kunde unterscheiden. Die jeweilige Frist hängt vom Datum des Vertragsabschlusses ab.

Kunden, die bei Sky ein Abonnement am 4. Juli 2009 oder später abgeschlossen haben, müssen eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Laufzeitende berücksichtigen. Sky-Kunden, die ihren Vertrag vom 17. November 2008 bis zum 3. Juli 2009 abgeschlossen haben, haben eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Laufzeitende. Kunden, die bei Sky ein Abonnement vor dem 17. November 2008 abgeschlossen haben, müssen ihren Vertrag spätestens 6 Wochen zum Laufzeitende kündigen.  Wer nicht viel Erfahrung mit Kündigungen hat, der sollte sich auf jeden Fall eine Vorlage herunterladen und diese verwenden. Am besten versenden die Kunden ihre Kündigung per Einschreiben. Dadurch haben sie im Zweifelsfall einen Beweis in der Hand, dass sie tatsächlich fristgerecht gekündigt haben.

Nach der Kündigung sind weitere Schritte erforderlich

Wurde die Kündigung vom Anbieter akzeptiert, so endet das Abonnement natürlich erst zum Vertragsende. Bei Sky und bei anderen Anbietern müssen die Kunden nach Ablauf des Vertrages noch weitere Schritte unternehmen. Besitzen die Kunden einen Leihreceiver oder eine Smartcard von Sky, so dürfen Sie diese Geräte nach Vertragsende nicht behalten und müssen sie zurücksenden. Bei Sky haben die Kunden nach Ablauf ihres Vertrages für die Rücksendung des Receivers bis zu maximal 2 Wochen Zeit. Die Kosten für die Rücksendung müssen die Kunden tragen und die Rücksendung sollte am besten per Einschreiben erfolgen. Senden die Kunden ihre Leihgeräte nicht zurück, dann müssen Sie mit zusätzlichen Kosten rechnen. Ist das Abonnement beendet, so erlischt auch die erteilte Einzugsermächtigung automatisch. Die Kunden müssen somit keine weiteren Schritte unternehmen.