Gasanbieter

GasanbieterEs kann verschiedene Gründe geben, den Gasanbieter zu wechseln. In vielen Fällen spielt die Preisgestaltung oder eine allgemeine Unzufriedenheit mit dem bisherigen Gasanbieter eine Rolle. In diesem Zusammenhang wäre es wichtig zu wissen, was Sie bei der Kündigung beachten müssen. In einigen Fällen müssen Sie selbst aktiv werden, in anderen Fällen kann Ihr neuer Gasanbieter die Kündigung bei Ihrem bisherigen Gasanbieter übernehmen und alles weitere veranlassen, was für einen Wechsel erforderlich ist.

Reguläre Kündigung

Bei der Kündigung Ihres Gasanbieters müssen Sie bestimmte Fristen einhalten. Haben Sie einen neuen Gasanbieter gefunden, stellen Sie dort einen Antrag und vereinbaren einen Termin für den Lieferbeginn. Erst wenn dies geregelt ist, dürfen Sie bei Ihrem alten Gasanbieter kündigen. So ist gewährleistet, dass es zu keiner Unterbrechung Ihrer Gasversorgung kommt. In vielen Fällen übernimmt Ihr neuer Gasanbieter die Kündigung für Sie, sodass Sie nichts weiter tun müssen. Unter bestimmten Umständen müssen Sie jedoch selbst kündigen. Dies ist zum Beispiel immer ratsam, wenn die Kündigungsfrist bei Ihrem bisherigen Gasversorger in wenigen Tagen ausläuft. Steht der Lieferbeginn bei Ihrem neuen Anbieter fest, kündigen Sie den Vertrag bei Ihrem alten Anbieter per Brief, per FAX oder online. Im letztgenannten Fall müssen Sie allerdings sicher gehen, dass Ihr bisheriger Gasversorger eine Online-Kündigung vorsieht.
Generell ist es immer empfehlenswert, die Kündigung per eingeschriebenem Brief mit Rückschein zu versenden. So haben Sie die Gewähr, dass die Kündigung eingegangen ist. Möchten Sie ganz sicher gehen, sollten Sie außerdem eine Kündigungsbestätigung anfordern. Sie wird Ihnen in der Regel innerhalb von 2 Wochen ausgehändigt.

Sonderkündigung

Es gibt bestimmte Gründe, die eine Sonderkündigung bei Ihrem aktuellen Gasversorger rechtfertigen. Hier wäre in erster Linie an eine außerplanmäßige Preiserhöhung zu denken. Ziehen Sie um, können Sie mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. Dies gilt allerdings nur, wenn es sich bei Ihrem Gasversorger um Ihren lokalen Grundversorger handelt. Andere Gasversorger haben andere Bestimmungen.
Der Liefervertrag mit dem bisherigen Gasversorger endet in jedem Falle, wenn der Kunde stirbt.
Nicht nur der Kunde, sondern auch der Gasversorger kann unter Umständen außerplanmäßig kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Kunde mit der Gebührenzahlung für die Gaslieferung erheblich in den Rückstand gerät.