Vereinsmitgliedschaft

VereinsmitgliedschaftDie Mitgliedschaft in einem Verein kündigen

Wer in einen offiziellen Verein eintritt, schließt automatisch auch einen Vertrag zwischen sich selber und dem Verein ab. Welche Rechten und Pflichten diese Mitgliedschaft mit sich bringt, wird in der gültigen Satzung von eben diesem Verein aufgeführt. Unter anderem finden sich in dieser Konditionen in Form einer Mitgliedsgebühr, die weiterführenden Bedingungen zur Mitgliedschaft und natürlich auch Angaben zu einer Kündigung durch den Verein oder durch das Mitglied. Die Kündigungsmodalitäten können sich folglich stark nach Verein und entsprechender Satzung unterscheiden.

Mitgliedschaften in Vereinen außerordentlich kündigen

Eine außerordentliche Kündigung, die fristlos erfolgt, ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich oder wenn der Verein dieser aus Kulanz zustimmt. Erfolgt diese Zustimmung aus Kulanz nicht, müssen Mitglieder den Grund für ihre fristlose Kündigung zweifelsfrei nachweisen können. Dieser muss außerdem so schwerwiegend sein, dass eine längere Mitgliedschaft bis hin zur ordentlichen Kündigung nicht länger geduldet werden kann. Ein mögliches Beispiel wäre, wenn der Verein Mitgliedsbeiträge unaufgefordert eingezogen oder die Finanzen anderweitig missbraucht hat. Im Normalfall wird die Mitgliedschaft in einem Verein aber in ordentlicher Form gekündigt. Bei dieser müssen die in der Satzung aufgeführten Kündigungsfristen eingehalten werden, damit die Kündigung selber auch im juristischen Sinne ihre Gültigkeit behält.

Die ordentliche Kündigung in einem Verein

Bei den meisten Vereinen verlängert sich der Vertrag automatisch um mindestens ein weiteres Jahr, wenn keine fristgerechte Kündigung erfolgte. Läuft der Vertrag automatisch aus ohne sich zu verlängern, müssen Sie keine weiteren Schritte unternehmen. Möchten Sie einen nicht auslaufenden Vertrag im Verein kündigen, sollte das immer in schriftlicher Form erfolgen. Auf diese Weise haben Sie selber Rechtssicherheit und können sich bei Streitigkeiten jederzeit auf das Schriftstück berufen. Entweder bringen Sie dieses Schriftstück beim Vorsitzenden persönlich vorbei und lassen sich den Erhalt quittieren oder aber Sie nutzen die Möglichkeit eines Einschreibens mit Rückschein bei der Post. In beiden Fällen erhalten Sie einen entsprechenden Nachweis, dass die Kündigung fristgerecht eingereicht wurde.

Informieren Sie sich in der Satzung des Vereins, wie sich die Kündigungsfrist gestaltet und zu welchem Tag sie vollzogen werden kann. Normalerweise können Mitgliedschaften zum Vertragsende oder zu einem bestimmten Stichtag gekündigt werden. Die Fristen hierfür belaufen sich auf ein bis drei Monate vor diesem Vertragsende oder dem Stichtag. Näheres hierzu finden Sie in der Satzung des Vereins beziehungsweise im Vertrag, den Sie beim Eintreten in den Verein unterzeichnet haben. Bei Unsicherheiten können Sie sich auch an den Vorsitzenden oder einen entsprechenden Vertreter wenden. Bei der Kündigung selber sollten Sie bedenken, dass diese erst ab Erhalt durch den Empfänger gilt. Bei einer Frist müssen Sie also sicherstellen, dass das Kündigungsschreiben den Verein beziehungsweise die zuständige Person rechtzeitig erreicht.

Das Kündigungsschreiben für den Verein muss Ihre persönlichen Informationen, darunter Name und Anschrift, enthalten. Außerdem sollten Sie eine ausdrückliche Formulierung zur Kündigung verwenden und zugleich das Datum, zu dem die Kündigung in Kraft tritt, in eindeutiger Form niederschreiben. Die Mitgliedsnummer innerhalb des Vereins sollte ebenfalls im Schriftstück zu finden sein. Es empfiehlt sich weiterhin, im gleichen Schriftstück auch eine eventuell vorliegenden Einzugsermächtigung zu widerrufen. Hier reicht ebenfalls eine einfache Formulierung unter Angabe der genutzten Kontodaten.