Stromanbieter

StromanbieterEs gibt viele Gründe, den Stromanbieter zu wechseln. Oftmals sind die Tarife private Stromanbieter deutlich günstiger als die Tarife des örtlichen Grundversorgers. Aus diesem Grunde lohnt es sich, regelmäßig einen Vergleich durchzuführen. Haben Sie dabei einen günstigen Stromanbieter gefunden, zu dem Sie gern wechseln würden, müssen Sie in der Regel nicht selbst kündigen. Sie füllen einen Antrag bei Ihrem zukünftigen Stromanbieter aus, der alles weitere für Sie erledigen wird. Es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden müssen.

Reguläre Kündigung

Für die Kündigung Ihres Stromanbieters müssen Sie die Fristen beachten. Läuft die Kündigungsfrist in wenigen Tagen aus, empfiehlt es sich, die Kündigung selbst einzureichen. Andernfalls kann es passieren, dass die Zeit knapp wird. Kündigen Sie selbst, können Sie dies per Brief, per FAX oder online tun. Im letztgenannten Fall sollten Sie sich vorher erkundigen, ob Ihr aktueller Stromanbieter eine Online-Kündigung vorsieht. Wenn nicht, bleibt die Kündigung per Brief oder per FAX die Methode der Wahl. Generell empfiehlt es sich, über eine Kündigung per eingeschriebenen Brief nachzudenken. Dies kostet zwar etwas mehr, Sie haben allerdings die Gewissheit, dass die Kündigung Ihren Stromanbieter erreicht. Idealerweise entscheiden Sie sich für ein Einschreiben mit Rückschein und verlangen von Ihrem Stromanbieter eine Kündigungsbestätigung. Er sollte Sie Ihnen innerhalb von 2 Wochen zukommen lassen.

Bei der Kündigung ist es sehr wichtig, dass es zu keiner Unterbrechung der Stromversorgung kommt. Kündigt der neue Stromanbieter für Sie, ist dies geregelt. Der alte Stromanbieter darf erst dann die Lieferung einstellen, wenn der neue Stromanbieter übernimmt. Kündigen Sie selbst, sollten Sie sich vom neuen Stromanbieter unbedingt den Lieferbeginn bestätigen lassen.
Es ist nicht erforderlich, den Stromzähler oder andere Geräte vor Ort auszutauschen. Jeder Stromanbieter ist in der Lage, die Infrastruktur Ihres alten Stromanbieters zu übernehmen.

 

Sonderkündigung

Es gibt verschiedene Gründe, die eine außerplanmäßige Kündigung bei Ihrem bisherigen Stromanbieter rechtfertigen. Dies ist inbesondere der Fall, wenn Ihr lokaler Stromversorger oder ein anderer Stromanbieter die Preise außerplanmäßig erhöht.
Bei einem Umzug können Sie den Liefervertrag innerhalb von 2 Wochen kündigen. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie bisher vom lokalen Grundversorger mit Strom beliefert wurden. Für private Stromanbieter gelten andere Voraussetzungen.
Der Stromliefervertrag endet in jedem Falle mit dem Tod des Kunden.
Nicht nur der Kunde, sondern auch der Stromanbieter hat unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, den Liefervertrag zu kündigen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Kunde die fälligen Stromrechnungen nicht zahlt.