Internetvertrag

InternetvertragInternetverträge formal richtig kündigen

Von der Telekom über Vodafone, 1&1 bis hin zu Kabel Deutschland oder O2 ist die Auswahl der Internetanbieter groß. Teilweise haben sich einige Anbieter auf das Internet spezialisiert, andere wiederum bieten eine Kombination aus Internet, Fernsehen und Telefon oder mindestens zwei dieser Bestandteile an. Unabhängig der Leistungen, gestalten sich die Verträge bei den Anbietern sehr ähnlich, weshalb sich maximal einzelne Fristen, Bedingungen und die notwendige Form voneinander unterscheiden.

Den klassischen Internetvertrag kündigen

Klassisches Internet wird heute immer noch in Form von DSL bezogen. DSL-Anbieter sind beispielsweise 1&1 oder der Branchenführer die Telekom. Während sich 1&1 auf das Internet als alleinstehende Komponente spezialisiert haben, bietet die Telekom ihre Anschlüsse automatisch auch mit einem Vertrag für das Festnetz an, da das DSL sowieso über die gleichen Leitungen eingespeist wird. Die Verträge ähneln sich dabei sehr. Die Vertragslaufzeit beläuft sich immer auf 24 Monate, wird nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sie sich um weitere 12 Monate oder gar um 24 Monate. Eine Kündigung dieser Verträge können Sie vollziehen, indem Sie sich schriftlich an den Anbieter wenden. Über die online verfügbaren Kundencenter erhalten Sie einen Einblick in Ihre Vertrags- und Tarifdetails, denen Sie unter anderem auch die Kündigungsfrist und verbleibende Laufzeit entnehmen können.

Haben Sie diese Informationen zusammengetragen, erfahren Sie direkt beim Anbieter, ob eine Kündigung über Mail möglich ist oder ob Sie ein Schriftstück per Post absenden müssen. Immer sollten Sie in diesem nach einer Bestätigung der Kündigung verlangen. Zwar ist diese gesetzlich nicht vorgeschrieben, die Anbieter folgen dem Wunsch normalerweise aber ohne weitere Kosten zu erheben. Beachten Sie, dass Sie insbesondere bei der Telekom die geliehene Hardware zurückgeben müssen. Das sind vor allem der Splitter und der Router. Ausnahmen werden nur dann möglich, wenn die Hardware entweder bei Vertragsabschluss gekauft statt geleased wurde oder wenn sie schon so alt ist, dass der Anbieter aus Kulanz darauf verzichtet.

Internetverträge in sogenannten Bundles kündigen

Sowohl die Telekom, aber auch Anbieter wie Kabel Deutschland oder (nach der Fusionierung) nun Vodafone, bieten ihre Internettarife in sogenannten Bundles an, wo das reine Internet mit weiteren Leistungen, wie beispielsweise Fernsehen oder Telefonie, kombiniert wird. Besitzen Sie noch alte Verträge, wo einzelne Leistungen auch separat gebucht wurden, müssen Sie diese mitunter auch separat kündigen und dabei die einzelnen Fristen enthalten. Ansonsten können Sie derartige Bundles auch komplett kündigen, wenn Sie alle gültigen Internet- und Telefonieverträge künftig lieber bei einem anderen Anbieter unterhalten möchten. Die Bundles besitzen eine Frist von drei Monaten zur Kündigung. Bei vielen Anbietern lassen sich einzelne Komponenten aus Bundles entfernen, erst aber zum Ende der Mindestvertragslaufzeit. Das lohnt sich, wenn Sie eine bestimmte Komponente des Bundles nicht nutzen möchten oder sehr günstig bei einem anderen Anbieter erhalten.

Sonderkündigungsrecht bei Internetverträgen

Internetverträge können mit einer Sonderkündigung beendet werden, wenn außergewöhnliche Gründe vorliegen. Selbst bei der Sonderkündigung tritt normalerweise aber eine Frist von drei Monaten ein, der Vertrag kann aber dennoch eher beendet werden, als wenn diese Frist erst zum Ende des Vertrages ausläuft. Gründe für das Sonderkündigungsrecht sind unter anderem nicht erbrachte Leistungen, ein Umzug wo eine künftige Verfügbarkeit nicht gegeben ist oder eine Privatinsolvenz des Kunden. Auch beim Todesfall oder einem Umzug ins Ausland lassen sich Verträge schon eher eliminieren.