Vorlage personenbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber

Die personenbedingte Kündigung bietet Arbeitgebern eine Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis von Mitarbeitern ordentlich oder außerordentlich zu beenden. In diesem Fall sehen sie sich dazu gezwungen, da die Weiterführung unzumutbar ist.

Es gibt verschiedene Gründe, die eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen, wenn entsprechende Voraussetzungen erfüllt sind. Der Arbeitnehmer ist nicht dazu in der Lage, den im Arbeitsvertrag geregelten Pflichten nachzukommen und wird wegen persönlicher Eigenschaften gekündigt.

Wie eine personenbedingte Kündigung auszusehen hat, können Sie unserer Mustervorlage entnehmen, die Sie hier anfordern können.








Beschreibung

Ein Arbeitgeber kann Arbeitnehmern aus verschiedenen Gründen kündigen. Dazu gehört die personenbedingte Kündigung. In welchen Fällen ist sie zulässig, welche Voraussetzungen müssen vorliegen und worauf sollten Arbeitgeber achten, damit die personenbedingte Kündigung auch vor Gericht stand hält?

Was bedeutet personenbedingte Kündigung und wann kann sie zulässig sein?

Die personenbedingte Kündigung bietet Arbeitgebern eine Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis von Mitarbeitern ordentlich oder außerordentlich zu beenden. In diesem Fall sehen sie sich dazu gezwungen, da die Weiterführung unzumutbar ist. Es gibt verschiedene Gründe, die eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen, wenn entsprechende Voraussetzungen erfüllt sind. Der Arbeitnehmer ist nicht dazu in der Lage, den im Arbeitsvertrag geregelten Pflichten nachzukommen und wird wegen persönlicher Eigenschaften gekündigt. Zur Erklärung: Bei einer personenbedingten Kündigung ist der Arbeitnehmer nicht in der Lage, die Arbeitsleistung zu erbringen, obwohl er es möchte. Bei der verhaltensbedingten Kündigung hingegen kann er sie erbringen, möchte es aber nicht. Die möglichen Gründe, die für eine personenbedingte Kündigung sprechen, sind vielfältig. Dazu gehören beispielsweise:

  • häufige oder lange andauernde Krankheit des Arbeitnehmers

Hierbei wird zwischen Langzeit- und häufigen Kurzzeiterkrankungen unterschieden. Die Kündigung aufgrund von Krankheit ist die häufigste personenbedingte Kündigung. Es ist erlaubt, sie auch während der Arbeitsunfähigkeit auszusprechen, wenn die Gesundheitsprognose negativ ist. Falls ein Arbeitnehmer durchweg oder wiederholt länger als sechs Wochen ausfällt, muss jedoch, bevor die Kündigung ausgesprochen wird, ein betriebliches Eingliederungsmanagement erfolgen. Dieses dient dem Ziel, eine erneute Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten. Die Kündigung sollte also immer das letzte Mittel sein, nachdem andere Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.

  • wegfallende notwendige Berufsausübungserlaubnis, beispielsweise aufgrund eines längeren Verlustes der Fahrerlaubnis bei einem Bus- oder Taxifahrer

Steht ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, der Busfahrer kann beispielsweise für die Zeit als Lagerarbeiter weiter arbeiten, ist dies der Kündigung vorzuziehen. Der Arbeitgeber muss allerdings keine freien Arbeitsplätze schaffen.

  • fachlich oder persönlich ungeeignet für die Tätigkeit

Ein Arbeitnehmer ist beispielsweise nicht dazu in der Lage, in deutscher Sprache und Schrift Arbeitsanweisungen zu verstehen.

  • Minderleistung

Eine schwache Arbeitsleistung kann eine personenbedingte Kündigung nur dann rechtfertigen, wenn auch zukünftig aufgrund persönlicher Umstände mit keiner Leistungssteigerung zu rechnen ist. Die Minderleistung muss demnach auf einem fehlenden Können basieren, damit eine personenbedingte Kündigung rechtens ist. Ein Beispiel wäre eine Leistungsminderung aufgrund einer Erkrankung.

  • Arbeitsverhinderung aufgrund einer Haft

Dem Arbeitgeber kann hier nicht zugemutet werden, dass er den Arbeitsplatz so lange frei hält und auf den Arbeitnehmer verzichtet.

  • Alkoholabhängigkeit

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer, anders als bei der verhaltensbedingten Kündigung, kein eigenes Verschulden zur Last legen können, damit die personenbedingte Kündigung rechtens ist. In vielen Fällen möchte er seinen Pflichten nachkommen, kann es aber nicht, beispielsweise aufgrund einer Erkrankung.

Welche Voraussetzungen gelten, damit die personenbedingte Kündigung rechtens ist?

Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern nicht willkürlich kündigen, sofern das Kündigungsschutzgesetz zum Tragen kommt. Dies ist gewöhnlich der Fall, wenn es im Unternehmen mehr als zehn Beschäftigte gibt und der Mitarbeiter bereits seit mindestens sechs Monaten angestellt ist. In Kleinbetrieben oder bei kurzer Betriebszugehörigkeit kann sich die Sachlage anders gestalten. Die Voraussetzung, dass eine personenbedingte Kündigung gerechtfertigt ist, ist eine negative Prognose. Dies bedeutet, dass der Verdacht nahe liegt, dass der Mitarbeiter auch zukünftig die arbeitsvertraglichen Pflichten nicht erfüllen kann und die Interessen des Arbeitgebers deutlich beeinträchtigt sind. Letzteres ist der Fall, wenn wirtschaftliche Verluste entstehen, da der Arbeitgeber zum Beispiel deutliche Belastungen durch Lohnfortzahlungskosten hat, oder wenn die Betriebsabläufe gestört sind, da andere Mitarbeiter andauernd die Fehlzeiten eines kranken Kollegen ausgleichen müssen.

Wo könnten Fallstricke sein?

Die Interessenabwägung fällt bei einer langen Betriebszugehörigkeit und einem hohen Alter des Mitarbeiters wegen besonderer Schutzbedürftigkeit nicht selten zugunsten des Arbeitnehmers aus. Häufig wird die Höhe der Ausfallquote bei anderen Angestellten mit vergleichbaren Arbeitsbedingungen geprüft, um zu entscheiden, wie viel Gewicht die Interessenabwägung erhält. Anders als bei der verminderten Leistung wegen Krankheit müssen Arbeitgeber eine altersbedingte Leistungsminderung akzeptieren. Eine Alkoholabhängigkeit muss auch individuell betrachtet werden: Bei einer chronischen Sucht handelt es sich um eine krankheitsbedingte Kündigung.

Bei einer Behandlungfähigkeit und einem Therapiewillen des Arbeitnehmers kann jedoch keine negative Gesundheitsprognose getroffen werden. Zu guter Letzt spielen auch soziale Aspekte wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Alter des Mitarbeiters und seine Möglichkeiten, einen neuen Job zu finden, eventuell zu leistende Unterhaltsverpflichtungen oder eine Schwerbehinderung eine entscheidende Rolle. Möchten Arbeitgeber dem Mitarbeiter eine personenbedingte Kündigung aussprechen, können sie auf Muster und Vorlagen zurückgreifen. Diese sind bezüglich des Inhalts des Schreibens sehr hilfreich.

Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen und unterzeichnet werden. Hierbei gilt es, bei einer ordentlichen Kündigung die Kündigungsfrist einzuhalten. Vor jeder Kündigung muss der Betriebsrat angehört werden, wenn es diesen im Unternehmen gibt. Sonderkündigungsschutz genießen:

  • Betriebsratmitglieder
  • Schwangere
  • Eltern in Elternzeit
  • Schwerbehinderte

Zusammenfassung

Der Grund liegt bei einer personenbedingten Kündigung in der Person des Mitarbeiters, der die arbeitsvertraglichen Pflichten dauerhaft nicht mehr erreichen kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer dies selbst verschuldet hat oder nicht. Ein typisches Beispiel für eine personenbedingte Kündigung ist eine häufige oder lang andauernde Krankheit des Mitarbeiters. Dabei gibt es jedoch immer gewisse Voraussetzungen zu erfüllen, damit die Kündigung zulässig ist wie eine negative Gesundheitsprognose.