Versicherungspolice

VersicherungspolicenEine Versicherung zu kündigen kann unterschiedliche Gründe haben. Mitunter wird die Police schlicht nicht länger als sinnvoll erachtet, vielleicht haben Sie aber auch eine günstigere Alternative mit gleichen oder besseren Leistungen ausfindig gemacht. Die meisten Versicherungsverträge benötigen eine schriftliche Kündigung. Lediglich einige ausgewählte Policen, beispielsweise die Reiserücktrittsversicherung, verlängern sich nicht automatisch. Der Großteil der anderen Versicherungen verlängert sich jedoch selbstständig weiter, wenn sie nicht gekündigt werden.

Keine Angabe der Gründe zur Kündigung notwendig

Sie unterliegen bei einer Kündigung keiner Pflicht zur Begründung dieser. Die Kündigungsfristen können sich hingegen mitunter nach Ihrem individuellen Vertrag unterscheiden. Weitere Details dazu finden Sie in Ihren Unterlagen, die Sie beim Abschluss der Versicherung übermittelt bekommen haben. Es ist außerdem zu beachten, dass das Versicherungsjahr, außer bei der Krankenversicherung, nicht immer dem Kalenderjahr entspricht. Die Policen treten mit Abschluss in Kraft und sind folglich auch entsprechend später zu kündigen. Diese Kündigung sollte immer in schriftlicher Form und mit einer Aufforderung der Bestätigung erfolgen. Achten Sie bei der Formulierung der Kündigung außerdem darauf, dass alle notwendigen Angaben im Schriftstück enthalten sind.

Kündigung der Kfz-Versicherung

Bei den Kfz-Versicherungen gilt ein etwas knapperes Ablaufdatum. In diesem Fall müssen Sie die Kündigung einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres vollziehen. Ob dieses Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist, kann sich zwischen den einzelnen Versicherern unterscheiden. Nähere Angaben dazu finden Sie in Ihrem Kfz-Versicherungsvertrag. Ist die Kfz-Versicherung langfristig angelegt, beispielsweise mit einem Zeitraum von fünf oder drei Jahren, wird die Kündigung frühestens nach drei Jahren möglich. Nach Ablauf dieser ursprünglichen Sperrfrist können Sie die langfristig angelegte Police dann jährlich kündigen.

Kündigung der Lebensversicherung und privaten Krankenversicherung

Die Lebensversicherung soll Hinterbliebene absichern, eine private Krankenversicherung hingegen bietet schon zu Lebzeiten Vorteile. Beide Policen lassen sich selbstredend aber auch wieder kündigen, wenn Sie die Lebensversicherung nicht mehr als sinnvoll erachten oder im Falle einer Krankenversicherung den Anbieter wechseln möchten. Auch ein Übertritt von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung ist möglich. In diesem Fall können Sie die Police innerhalb von zwei Monaten rückwirkend zum ursprünglichen Beginn der Versicherungspflicht wieder kündigen. Wie auch bei den anderen Policen sollten Sie darauf achten, dass entsprechend der vertraglichen Regelung gekündigt wird. Je nach Assekuranz kann sich sowohl bei der Krankenversicherung als auch bei der Lebensversicherung das Kalenderjahr vom Versicherungsjahr unterscheiden.

Bei Krankenversicherungen gilt normalerweise eine sogenannte Mindestversicherungsdauer, die durch den Versicherten erfüllt sein muss. Sie beträgt je nach Vertrag und Versicherung ein bis drei Jahre. Befinden Sie sich noch in diesem Mindestversicherungszeitraum, können Sie die Police erst nach Ablauf dieser Sperre kündigen. Eine Lebensversicherung hingegen lässt sich erst nach dem ersten Versicherungsjahr kündigen, dann immer so, dass die Kündigung am Ende des laufenden Versicherungsjahres in Kraft tritt.

Haftpflichtversicherung kündigen

Die Haftpflichtversicherung gilt in Deutschland als eine der kleinen Policen, die schon für wenige Euro im Monat abgeschlossen werden kann. Sie wird im Regelfall drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt – selbstverständlich auch hier in schriftlicher Form. Sie haben außerdem das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats unmittelbar zu kündigen, wenn eine Erhöhung der Prämien stattfindet, ohne dass im gleichen Zuge die Leistungen verbessert werden.